Die WEG-Verwaltung ist das umfangreichste Aufgabengebiet einer Hausverwaltung. Hier gibt es sehr viele rechtliche Grundlagen, an die sich eine Immobilienverwaltung halten muss. Das WEG-Recht birgt viele Vorgaben, die der einzelne Eigentümer einer Eigentümergemeinschaft nicht wissen kann. Denn die meisten Eigentümer, welche eine Wohnung Ihr Eigen nennen können, stehen fest im Berufsleben oder möchten Ihre wohl verdiente Freizeit genießen.
Durch unser fachlich kompetentes Team, konnten wir bisher jede Aufgabe dieses Bereiches der Hausverwaltung lösen. Bei der WEG-Verwaltung stehen immer die Interessen der Eigentümergemeinschaft vor den Interessen des einzelnen. Hier ist oftmals bei auftretenden Meinungsverschiedenheiten der Hausverwalter gefragt, um als Konfliktlöser, im Interesse der Eigentümergemeinschaft, zu handeln.
Die Grundaufgaben einer Hausverwaltung in diesem Bereich sind klar geregelt. Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren, in den §§ 27 (Aufgaben und Befugnisse des Verwalters) und 28 (Wirtschaftsplan, Rechnungslegeung) WEG aufgeführten, gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern eine sachgerechte Bearbeitung aller gemeinschaftlichen Verwaltungsbelange.
Im Einzelnen möchten wir die Untergliederung der Hauptleistungen durch uns, als Hausverwaltung, in dem Bereich ebenfalls kurz darstellen:
Der Hausverwalter stellt einen Wirtschaftsplan für das jeweilige Wirtschaftsjahr auf.
Nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres, wird der Verwalter den Verwaltungsbeirat zu einer Belegprüfung einladen und eine Abrechnung über die tatsächlichen gemeinschaftlichen Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres aufstellen.
Der Verwalter wird das Verwaltungskonto führen und die gemeinschaftlichen Gelder verwalten. Er wird für das Verwaltungsobjekt eine übersichtliche und kaufmännisch ordnungsgemäße Buchhaltung einrichten und nach den Bestimmungen des WEG führen.
Einmal jährlich wird der Verwalter eine Eigentümerversammlung vorbereiten und durchführen, in welcher mindestens Beschlüsse über die aktuellen Abrechnungen und Wirtschaftspläne herbeigeführt werden.
Die Hausverwaltung wird der Eigentümergemeinschaft eine Hausordnung vorschlagen, sofern diese nicht bereits vorhanden ist. Sie sorgt für deren Einhaltung und Durchsetzung.
Der Hausverwalter wird im Namen der Eigentümergemeinschaft Wartungs-, Lieferanten-, Versicherungs-, Hausmeister- und andere Dienstleistungsverträge abschließen und kündigen. Gleichzeitig wird er die Dienstleister im Rahmen seiner Verwaltungstätigkeit betreuen und überwachen.
Um zur Werterhaltung beizutragen und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, wird die Immobilienverwaltung regelmäßige Begehungen und Kontrollen des Verwaltungsobjektes durchführen.
Die Hausverwaltung wird die Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder- bzw. Teileigentum oder am Gemeinschaftseigentum klären. Die Hausverwaltung berät die Eigentümergemeinschaft zur Schadensminimierung und - beseitigung sowie bei der Auswahl der technischen Lösungen und wirkt bei der Angebotseinholung, Preisverhandlungen und Auftragsvergaben im Namen der Eigentümergemeinschaft mit.
Die Hausverwaltung übernimmt sämtlichen Telefon- und Schriftverkehr mit Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und sonstigen Dritten, sofern die gemeinschaftlichen Belange betroffen sind.