In diesem Jahr feiern wir 16 jähriges bestehen und freuen uns auf viele weitere Jahre!

Liebe Eigentümer/innen,

liebe Mieter/innen,

liebe Interessenten/Interessentinnen,


in dringenden Notfällen kontaktieren Sie uns bitte vorrangig per Mail: info@immobilien-alms.de

und alternativ über das Notfalltelefon: 0176/41 85 44 54. !!!Keine Whatsapp-Nachrichten oder Sprachnachrichten!!!

 

Was ist ein Notfall?

Notfälle sind Brände, Explosionen, totale Verstopfungen der Abflüsse, Stromausfall im gesamten Haus, Eindringen von Wassermassen bei Unwetter oder durch Rohrbrüche oder der Ausfall der Heizungsanlage im Haus.


 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr.   

Wir freuen uns auf ein tolles neues Jahr und weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen.


Rufen Sie uns an: 0381 - 2016260 


WEG-Verwaltung

WEG-Verwaltung


Die WEG-Verwaltung ist das umfangreichste Aufgabengebiet einer Hausverwaltung.

Preise WEG-Verwaltung 
Rostock & Umgebung

1-5   

6-10

11-25

26-50

51-100

ab 101

35,00 €

32,00€

30,00€

28,00€

26,00€

25,00 €

Preise WEG-Verwaltung 
Mecklenburg-Vorpommern

1-5   

6-10

11-25

26-50

51-100

ab 101

42,00 €

39,00€

37,00€

35,00€

31,00€

29,00 €

Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzl. MwSt.

WEG-Verwaltung

Die WEG-Verwaltung ist das umfangreichste Aufgabengebiet einer Hausverwaltung. Hier gibt es sehr viele rechtliche Grundlagen, an die sich eine Immobilienverwaltung halten muss. Das WEG-Recht birgt viele Vorgaben, die der einzelne Eigentümer einer Eigentümergemeinschaft nicht wissen kann. Denn die meisten Eigentümer, welche eine Wohnung Ihr Eigen nennen können, stehen fest im Berufsleben oder möchten Ihre wohl verdiente Freizeit genießen.

Durch unser fachlich kompetentes Team, konnten wir bisher jede Aufgabe dieses Bereiches der Hausverwaltung lösen. Bei der WEG-Verwaltung stehen immer die Interessen der Eigentümergemeinschaft vor den Interessen des einzelnen. Hier ist oftmals bei auftretenden Meinungsverschiedenheiten der Hausverwalter gefragt, um als Konfliktlöser, im Interesse der Eigentümergemeinschaft, zu handeln.

Die Grundaufgaben einer Hausverwaltung in diesem Bereich sind klar geregelt. Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren, in den §§ 27 (Aufgaben und Befugnisse des Verwalters) und 28 (Wirtschaftsplan, Rechnungslegeung) WEG aufgeführten, gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern eine sachgerechte Bearbeitung aller gemeinschaftlichen Verwaltungsbelange.

Im Einzelnen möchten wir die Untergliederung der Hauptleistungen durch uns, als Hausverwaltung, in dem Bereich ebenfalls kurz darstellen:

Der Hausverwalter stellt einen Wirtschaftsplan für das jeweilige Wirtschaftsjahr auf.
Nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres, wird der Verwalter den Verwaltungsbeirat zu einer Belegprüfung einladen und eine Abrechnung über die tatsächlichen gemeinschaftlichen Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres aufstellen. 
Der Verwalter wird das Verwaltungskonto führen und die gemeinschaftlichen Gelder verwalten. Er wird für das Verwaltungsobjekt eine übersichtliche und kaufmännisch ordnungsgemäße Buchhaltung einrichten und nach den Bestimmungen des WEG führen.
Einmal jährlich wird der Verwalter eine Eigentümerversammlung vorbereiten und durchführen, in welcher mindestens Beschlüsse über die aktuellen Abrechnungen und Wirtschaftspläne herbeigeführt werden.
Die Hausverwaltung wird der Eigentümergemeinschaft eine Hausordnung vorschlagen, sofern diese nicht bereits vorhanden ist. Sie sorgt für deren Einhaltung und Durchsetzung.
Der Hausverwalter wird im Namen der Eigentümergemeinschaft Wartungs-, Lieferanten-, Versicherungs-, Hausmeister- und andere Dienstleistungsverträge abschließen und kündigen. Gleichzeitig wird er die Dienstleister im Rahmen seiner Verwaltungstätigkeit betreuen und überwachen.
Um zur Werterhaltung beizutragen und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, wird die Immobilienverwaltung regelmäßige Begehungen und Kontrollen des Verwaltungsobjektes durchführen.
Die Hausverwaltung wird die Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder- bzw. Teileigentum oder am Gemeinschaftseigentum klären. Die Hausverwaltung berät die Eigentümergemeinschaft zur Schadensminimierung und - beseitigung sowie bei der Auswahl der technischen Lösungen und wirkt bei der Angebotseinholung, Preisverhandlungen und Auftragsvergaben im Namen der Eigentümergemeinschaft mit.
Die Hausverwaltung übernimmt sämtlichen Telefon- und Schriftverkehr mit Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und sonstigen Dritten, sofern die gemeinschaftlichen Belange betroffen sind.
Dies ist ein Textfeld für eine Beschreibung dieser Serviceleistung. Führen Sie Beispiele für Ihren Service auf und geben Sie Ihre Zielgruppe an. Beschreiben Sie die Vorteile Ihrer Serviceleistungen und warum Kunden sich für Ihr Unternehmen entscheiden sollten.
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